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STORNIERUNGSRICHTLINIEN IM DYVIG BADEHOTEL​

STORNIERUNGSRICHTLINIEN

​★★★★​

Für Buchungen ab 2 Zimmer/4 Personen​

Zimmer können bis 30 Tage vor Ankunft bis 12:00 Uhr kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.​

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.​

Absatz 4:​

Bei Streik, Sperrung, Brand, höherer Gewalt oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Entschädigung zu kündigen. Vorbehalten bleiben wie üblich staatliche Eingriffe in die Hotellerie, wie Steueränderungen oder ähnliches, die entsprechende Preiserhöhungen rechtfertigen.​

Absatz 5:​

Bei Streik, Sperrung, Brand, höherer Gewalt oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die das Hotel keinen Einfluss hat, werden gebuchte Arrangements bei Wiedereröffnung des Hotels auf andere Termine verschoben. Es werden keine Barzahlungen für gebuchte Aufenthalte, Angebote, Geschenkgutscheine usw.geleistet – es wird ein neuer geeigneter Termin gefunden.​

Für Gruppen mit mind. 4 Zimmern/7 Personen​

Absatz 1:​

Die Stornierung ganzer Gruppen muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich erfolgen.​

Absatz 2:​

Bei Stornierung ganzer Gruppen/Parteien weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Schaden des Hotels zu ersetzen – jedoch max. 75% des vereinbarten Betrages/Veranstaltungspreises pauschal. Bei einer Stornierung weniger als 8 Tage vor der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den vollen Betrag für die bestellten Leistungen zu zahlen. Für nicht stornierbare Leistungen ist der volle Betrag zu entrichten.​

Absatz 3:​

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl um bis zu 35 % muss dem Hotel spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 35 % nach diesem Zeitpunkt wird eine Entschädigung gemäß Absatz 2 fällig.​

Absatz 4:​

Bei Streik, Sperrung, Brandschäden, höherer Gewalt oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignisse, auf die das Hotel keinen Einfluss hat, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Entschädigung zu kündigen.Vorbehalten bleiben wie üblich staatliche Eingriffe in die Hotellerie, wie Steueränderungen oder ähnliches, die entsprechende Preiserhöhungen rechtfertigen.​

Absatz 5:​

Bei Streik, Sperrung, Brand, höherer Gewalt oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die das Hotel keinen Einfluss hat, werden gebuchte Veranstaltungen, Aufenthalte bei Wiedereröffnung des Hotels auf andere Termine verschoben. Es werden keine Barzahlungen für gebuchte Aufenthalte, Angebote, Geschenkgutscheine usw. geleistet – es wird ein neuer geeigneter Termin gefunden.​

Absatz 6:​

Der Buchende ist gegenüber dem Hotel für die Deckung verschiedener Kosten verantwortlich, auch wenn diese einzeln bezahlt werden.Denn alle Kosten, die nicht die einzelnen Teilnehmern bezahlen, werden automatisch mit der Hauptrechnung verrechnet.​

Absatz 7:​

Bei der Organisation von privaten Feiern wie Geburtstagen, Hochzeiten usw. ist der Gast verpflichtet, für Schäden an den Möbeln, Tapeten usw. des Hotels aufzukommen. Dies kann in Form einer eigenen Versicherung oder anderweitig geschehen.​

Für Konferenzen/Großveranstaltungen gilt Folgendes​

Gesamte Konferenz/Veranstaltung einschließlich der Räume und Einrichtungen: Die Veranstaltung kann bis spätestens 3 Monate vor Ankunft kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung nach dieser Frist berechnet das Dyvig Badehotel 50% des vereinbarten Preises.​

Wird die Konferenz/Veranstaltung weniger als 30 Tage vor der Ankunft storniert, müssen 100% des bestätigten Arrangements bezahlt werden.​

Die endgültige Mitteilung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Kleine Änderungen können bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.​

Buchungsgebühr​

Für alle gebuchten Veranstaltungen ist eine Buchungsgebühr zu entrichten.​

Mit der Zahlung der Buchungsgebühr wird die Veranstaltung bestätigt.​

Die Buchungsgebühr beträgt:​

VON DKK 5.000,- für Mittagsveranstaltungen.​

VON DKK 10.000,- für Abendveranstaltungen. ​

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